•Tätigkeitsgebiete
Unsere Kompetenzfelder
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Rechtsgebiete vorstellen,
die den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden. Selbstverständlich soll diese Darstellung nur einen überblick geben, sie stellt keine abschließende Aufzählung dar.
Sollten Sie Fragen zu einem anderen Rechtsgebiet haben, können Sie ebenfalls gerne Kontakt mit einem Anwalt unserer Kanzlei aufnehmen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst insbesondere die Beziehungen zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages und die Beziehungen zwischen den Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Personalvertretungen) und dem Arbeitgeber.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer/innen, Arbeitnehmervertretungen und auch Arbeitgeber in allen Belangen des Arbeitsrechts.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
- Erstellen von Arbeitsverträgen
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Erstattung der Bewerbungskosten
über den Bestand des Arbeitsverhältnisses
- Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
- Lohn/Gehaltsfragen, einschließlich Zuschüsse und Gratifikationen
- Fragen des Betriebsüberganges nach § 613 a BGB
- Vorbereitung des Betriebsüberganges nach § 613 a BGB
- Abmahnungen
- Zwischenzeugnisse
- Betriebliche Altersvorsorge
- Arbeitszeitkonten
- Versetzungen
- Änderungen des Arbeitsvertrages
bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
- Kündigungen
- Änderungskündigungen
- Beendigungen durch Zeitablauf
- Aufhebungsverträge
- Abfindungen
- Zeugnisse
- Wettbewerbsverbote
und insbesondere mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Zusammenhang stehenden sozialrechtlichen Fragen, im Hinblick auf Sperrzeiten.
Für Arbeitnehmervertretungen sind wir nicht nur in Fragen der Mitbestimmungsrechte Ansprechpartner, sondern stehen von Anfang an beratend zur Seite, sei es bei Fragen der Betriebsratswahl, sei es beim Aushandeln von Betriebsvereinbarungen oder Haustarifen.
Bau- und Werkvertragsrecht
Wir stehen Bauherren , Unternehmern oder Wohnungseigentümergemeinschaften für die rechtlichen Beratung und Vertretung im Rahmen der Vorbereitung und Abwicklung eines Bauvorhabens zur Verfügung. Hierzu gehören auch Industrieanlagen.
Unsere Tätigkeit bezieht sich auf die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, auf die Vertretung in Genehmigungsverfahren gegenüber Verwaltungsbehörden bei gewerblichen Bauvorhaben, auf die Durchsetzung von Werklohnansprüchen, Gewährleistungsansprüchen, die Abwehr unberechtigter Forderungen im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Familienrecht
Wir beraten Sie außergerichtlich in rechtlichen Problemen bei familiären Konfliktsituationen und suchen mit Ihnen rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Lösung von Konflikten bei Scheidungsverfahren, z.B. hinsichtlich der Anteile am Familienvermögen, bezüglich des Kindes- und Ehegattenunterhaltsanspruchs oder zu Sorgerechts – und Umgangsregelungen und wir vertreten Sie gerichtlich in diesen Verfahren.
Sie finden dafür bei uns die notwendige Erfahrung und Einfühlungsvermögen.
Insolvenzrecht
Wir stehen unseren Mandanten in allen Fragen zur Verfügung, die sich für ein Unternehmen oder auch für eine Privatperson in wirtschaftlichen Krisen ergeben. Unsere Mandanten können auf der Gläubigerseite stehen oder als Schuldner in dieser Krisensituation professionelle und auch umfassende Hilfe benötigen.
Nach einer Analyse der Gesamtsituation wird ein den speziellen Erfordernissen angepasstes Gesamtkonzept erarbeitet, außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne vorbereitet, Verhandlungen mit Gläubigern, insbesondere auch mit Gläubigerbanken geführt, um möglichst eine Unternehmensfortführung zu erreichen.
Sollte die Gesamtsituation es erforderlich machen, werden Insolvenzverfahren vorbereitet und Schuldner auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung vertreten und begleitet. Dies gilt ebenso für Verbraucherinsolvenzverfahren oder im Falle eines überschuldeten Nachlasses für Nachlassinsolvenzen.
Sofern eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht gilt es, die Geschäftsführer vor der persönlichen straf- und zivilrechtlichen Haftung zu bewahren. Als Gläubigervertreter setzen wir Ihre Forderung im Rahmen von außergerichtlichen Zahlungsvereinbarungen oder durch den Einsatz aller Möglichkeiten des Vollstreckungsrechtes durch. Ebenso nehmen wir Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren wahr.
Immobilienrecht
Bezüglich der komplexen Rechtsfragen beim Erwerb, der Verwaltung oder der Veräußerung von Immobilien sind wir Ihnen ein kompetenter Ansprechpartner und wir stehen Ihnen beratend und gestaltend zur Verfügung.
Ob es die Vorbereitung eines auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages, die rechtliche Klärung bei der Eintragung von Grunddienstbarkeiten oder aber die Unterstützung von Wohnungseigentümern ist, in allen Fragen können Sie eine professionelle Dienstleistung erwarten.
Ebenso beraten wir Sie in Zwangsverwaltungs- oder Zwangsversteigerungsverfahren.
Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht
Wir werden sowohl für Vermieter und auch für Mieter tätig und gestalten gewerbliche Miet – / Pachtverträge und Wohnungsmietverträge. Ihre Zahlungsansprüche aus Mietverträgen werden durch uns außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt und Forderungen vollstreckt. Ebenso übernehmen wir Kündigungen und Räumungsverfahren oder setzen zulässige Mieterhöhungsverlangen durch.
Wir prüfen Betriebskostenabrechnungen auf ihre Korrektheit und Nachvollziehbarkeit. Sofern Mietmängel auftreten, machen wir berechtigte Mietminderungen geltend. Zudem bieten wir eine umfassende Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechtes an.
Sozialrecht
Im Bereich des Sozialrechts vertreten wir den Bürger in Fragen und bei Streitigkeiten im Bereich der
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung des Schwerbehindertenrechts
- Arbeitsförderung, insbesondere Arbeitslosenversicherung
- Grundsicherung (Alg II) in allen Stadien des Verfahrens
Strafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht
Wir führen die Verteidigung unserer Mandanten in Strafsachen und haben besondere Erfahrung bei der Übernahme von Wirtschaftstrafverfahren. Ebenso vertreten wir Sie in Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde in Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren.
Verkehrsrecht
Sollten Sie aus einem Verkehrsunfall Ansprüche haben, übernehmen wir die Durchsetzung des Schadenersatzes, einschließlich möglicher Schmerzensgeldansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren.
Wirtschaftsrecht
Im Wirtschaftsrecht beraten wir Sie bei der Gestaltung von Individualverträgen, beispielsweise Gesellschaftsverträgen u.ä., aber auch beim Entwurf von AGB´s.