Schwerpunkte

Rechtsanwalt
Reinhard Lochmann
Rechtsanwältin
Petra Kaltofen

Allgemeines Zivilrecht

Praktisch alles, was uns im Alltag widerfährt, ist auf irgendeine Art und Weise vom Zivilrecht betroffen. Wir helfen Ihnen u.a.

  • bei Problemen im Kaufrecht
  • Ansprüche aus Ihrem Reisevertrag
  • Durchsetzung berechtigter Zahlungsansprüche
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Dabei sind wir sehr darauf bedacht, durch Verhandlungsgeschick und beratende Dienste eine möglichst schnelle und sachgerechte Lösung für Sie zu finden, um bereits im Vorfeld eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Schließlich geht es um Ihr Geld und ihre Zeit.

Familienrecht

Bestehen familiäre Konflikte, sind wir uns dessen bewusst, dass Sie sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Die Partnerschaft ist zerbrochen, es gibt extrem belastende Streitigkeiten um das Kind/die Kinder, oder aber Sie mussten Gewalterfahrungen in der Partnerschaft machen.
Wir nehmen uns Zeit, um „Ihre“ Geschichte zuhören, um Ihre Interessen verstehen zu können. Wir werden tätig im

  • Ehe- und Scheidungsrecht
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Unterhalts- und Vermögensrecht.

Erbrecht

Das gesetzliche Erbrecht geht in den wenigsten Fällen mit dem Willen des Erblassers konform. Deshalb ist es wichtig, Regelungen zu treffen, so lange man dazu noch in der Lage ist.

Wir beraten Sie insoweit umfassend bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.

Miet- und Pachtrecht

Die Wohnung ist mangelbehaftet, die Betriebskostenabrechnung weist eine hohe Nebenforderung aus, die Miete bleibt aus, wie weiter?

Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter, prüfen Mietminderungsanzeigen und setzen berechtigte Zahlungsansprüche aus Mietverträgen durch. Selbstverständlich übernehmen wir auch gerichtliche Räumungsverfahren.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter oder gar bereits einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?

Überlegen Sie sich genau, ob Sie ohne anwaltlichen Beistand und vor allem ohne Kenntnis des Akteninhalts Angaben zur Sache machen. Denn alles, was einmal von der Polizei aufgenommen worden ist, bleibt auch „Aktenbestandteil“.

Wir beraten Sie anhand des Akteninhalts und entscheiden gemeinsam mit ihnen, welche weiteren Schritte erforderlich sind.

Wir verteidigen Sie im Bereich des

  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts
  • Allgemeinen Strafrechts
  • Betäubungsmittelstrafrechts

Sozialrecht

Gerne stehen wir Ihnen für die Auseinandersetzung mit den Behörden oder auch im sozialgerichtlichen Verfahren zur Verfügung. Wir vertreten Sie bei Fragen im Bereich

  • der Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung
  • des Bürgergelds oder sonstigen Leistungen des Jobcenters.